Eine Flugverspätung ist ärgerlich, aber vielfach nicht unvermeidbar

Jeder Urlauber oder Geschäftsreisende kennt sicher bereits die folgende Situation: der Flug ist gebucht, ein Weiterflug wird eventuell noch erforderlich oder ein wichtiger Termin muss unbedingt eingehalten werden. Wegen einer Flugverspätung jedoch verschiebt sich der komplette Zeitplan. Dies ist für den Passagier als überaus ärgerlich zu werten, oftmals lässt sich dieser Umstand aber nicht vermeiden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn beim Anflug auf den Zielort keine Landeerlaubnis gegeben wird. Jedoch besteht nun das Recht, dass Verspätungen nur bis zu einer bestimmten Grenze akzeptiert werden müssen, darüber hinaus haben sich die Rechte erhöht.

Bei einer deutlichen Flugverspätung kann eine Preisminderung eingefordert werden

Beträgt die Flugverspätung mehr als drei Stunden, hat der Gast laut dem aktuellen EU-Recht eine Rückerstattung von bis zu 600 Euro zu erhalten. Die Höchstgrenze wird erst dann möglich, wenn der Zeitraum von fünf Stunden erreicht wurde. Bis dahin kann die Pauschalleistung für die Flugverspätung auch geringer ausfallen. Jedoch ist sie als ausreichend für zusätzliche Hotelkosten anzusehen. Um die Preisminderung anzufordern, sind der Flugschein mit einer Beschwerde und gegebenenfalls die Belege über die zusätzliche Belastung an die Fluggesellschaft oder das Reiseunternehmen einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach der Überprüfung.

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